Auch ambulant sind wir für Sie da!
Die häusliche Krankenpflege
Unter häuslicher Krankenpflege im SGB V (gesetzliche Krankenversicherung) versteht man medizinische Leistungen, welche der behandelnde Arzt dem Pflegedienst in Auftrag gibt. Hier ist Ihre Krankenkasse als Kostenträger zuständig. Mit einer „Verordnung häuslicher Krankenpflege“ bestimmt Ihr Arzt, welche Leistungen der Pflegedienst zu erbringen hat. Darunter zählen z.B. die Medikamentengabe, das Richten von Wochendispenser mit Medikamenten, Insulininjektionen, Verbandswechseln sowie An- und/oder Ausziehen von Kompressionsstrümpfen.
Die Kosten der Erbringung übernimmt – nach vorheriger Genehmigung – die Krankenkasse. Für die ersten 28 Einsatztage muss der Versicherten 10% der Kosten und pro ausgestellter Verordnung 5,00 Euro an die Krankenkasse bezahlen. Sollten Sie von Zuzahlungen befreit sein, fallen diese Kosten für Sie selbstverständlich nicht an.
Unsere Fachkräfte sind auch ambulant für Sie da.
Die häusliche Krankenpflege
Wir sind ein zugelassener Pflegedienst, welcher mit allen Pflege- und Krankenkassen in Deutschland sogenannte Versorgungsverträge abgeschlossen hat. Dies hat den Vorteil, dass wir den gesetzlichen Anteil direkt mit Ihrer Kranken- und/oder Pflegekasse abrechnen können. Außerdem erfüllen wir die Anspruchsvoraussetzungen, welche die Kassen für eine Betreuung/Versorgung vorgeben.
Mitarbeiter
Für pflegerische Tätigkeiten haben wir qualifizierte Kranken- und Altenpfleger bei uns angestellt. Dies ist unserer Meinung nach für eine qualitativ hochwertige und vorausschauende Pflege entscheidend. In unserer Hierarchie haben wir kurze Kommunikationswege, so dass Entscheidungen sehr schnell getroffen werden können.
Teamsitzung bei Mediroll.
Pflegeversicherung (SGB XI)
Wir erbringen Leistungen nach dem Pflegeversicherungsgesetz. Im Bereich der Grundpflege leisten wir: Körperpflege, Wäschewechsel, Lagerung, Mobilisation, Hilfe bei der Nahrungsaufnahe, Hilfe bei Ausscheidungen und vieles mehr.
Im Bereich der hauswirtschaftlichen Versorgungen sind wir Ihnen gerne Behilflich bei der Suche nach „kostengünstigen Lösungen“. Unser Pflegepersonal erbringt sicher auch Leistungen in diesem Bereich. Aber sollten ausschließlich eine hauswirtschaftliche Versorgung notwendig sein, sind Alternativen sicherlich sinnvoll. Gerne sind wir Ihnen bei der Vermittlung von „Nachbarschaftshilfe“, „Vermittlung von Essen auf Rädern“ oder „Reinigungskräften“ behilflich.
Sollten Sie Anspruch auf die „haushaltsnahen Betreuungsleistungen“ haben, so sind wir hier gerne für Sie tätig. Hier beraten wir Sie über die Einsatzmöglichkeiten unserer Mitarbeiter, welche wir für diesen Bereich bei uns beschäftigen.
Das Wohl unserer Patienten ist uns Herzensangelegenheit.
Krankenversicherung (SGB V)
Im Bereich der Krankenversicherung erbringen wir alle Leistungen, welche Ihr Arzt an uns delegiert. Dies bedeutet, dass falls Ihr Arzt es für dringend ansieht, er uns eine „Verordnung häuslicher Krankenpflege“ ausstellt. Anhand dieses Auftrages (Verordnung häuslicher Kranlenpflege) erbringen wir in Zusammenarbeit mit Ihrem Arzt diese Leistung(en) so lange sie notwendig ist. Zu diesen Leistungen zäglen: „injektionen“ (z.B. Insulin verabreichen), „Infusionstherapien“, „Verabreichen und/oder herrichten von Medikamenten“, „Sondenernährung“, „Blutdruck-, Blutzucker-, Puls-, Atmung- und Temperaturkontrollen“, „Verbandswechsel“, „Wundpflege“, „Pflege von PEG“, „Blasenkatheter legen“, „Kompressionsverbände“, „Kompressionsstrümpe an- und ausziehen“ sowie „Pflege nach Operationen“.
Wir kümmern uns um das gesundheitliche Wohl unserer Patienten.
Gesetzlich oder Privat versichert
Unsere Leistungen erbringen wir gerne auch Patienten, die einer privaten Kranken- und/oder Pflegeversicherung angehören.